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08.01.20Patentförderung WIPANO bis 2023 verlängert
Patentförderprogramm WIPANO bis 2023 verlängert
Das Technologieförderprogramm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geht 2020 in die nächste Runde und wurde bis 2023 verlängert. Es enthält neue Förderelemente speziell für Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs).
WIPANO ist damit ein wichtiges Instrument der Patentfinanzierung.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gern an uns wenden.
30.09.19Science4Life Webinar für Gründer
Am 30. Oktober hält Dr. Georg J. Hoppe ein Webinar über Patente für Gründerinnen und Gründer im Rahmen des Science4Life Businessplan-Wettbewerbs.
20.08.19IHK Berlin: Erfinder- und Unternehmer-Beratung am 27.08.2019
Kostenlose Erfinder- und Unternehmer-Beratung
Am 27. August 2019 können Sie über die IHK Berlin zwischen 10 und 15 Uhr eine halbstündige kostenlose Orientierungsberatung zu gewerblichen Schutzrechten wahrnehmen.
Egal ob Erfinder oder Gründer eines Startups, stellen Sie Herrn Patentanwalt Dr. Hoppe Fragen zu Patenten, Marken oder Designs. Gern können auch Probleme des Lizenzvertrags- oder Arbeitnehmererfinderrechts besprochen werden.
Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
08.08.19Stellenausschreibung:
Patentreferent/in Chemie gesucht, ggf. in Teilzeit
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Patentreferentin (w/m/d).
Wir erwarten ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Chemie o.ä., wobei eine Promotion vorteilhaft wäre. Weiterhin verfügen Sie über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Ihre Arbeitsweise zeichnet sich durch Genauigkeit und Sorgfalt aus und Sie arbeiten gern selbständig und analytisch.nnErste Erfahrungen im Bereich des Patentrechtes wären von Vorteil.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden Sie bei uns mit den folgenden Aufgaben betraut sein: Mitarbeit bei der Beratung von Mandanten im Patentrecht, Durchführung von Patentrecherchen, Ausarbeitung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, Ausarbeitung von Erwiderungen auf Prüfungsbescheide für Mandanten und ausländische Korrespondenzanwälte, Mitarbeit in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren.
Sie erwartet eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit. Mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit ermöglichen wir Ihnen zu gegebener Zeit die Weiterbildung zum European Patent Attorney bzw. Patentanwalt (w/m/d). Weiterhin bieten wir Ihnen flexible Arbeitszeiten und die Mitarbeit in einem harmonischen Team.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit Ihrer Gehaltsvorstellung und unter Angabe der bevorzugten Wochenarbeitszeit, bevorzugt per Email (jobs ( at ) DARANi.de) an uns.
04.04.19IHK Sprechstunde
Kostenlose Erfinder- und Unternehmer-Beratung
Am 30. April 2019 können Sie über die IHK Berlin zwischen 10 und 15 Uhr eine halbstündige kostenlose Orientierungsberatung zu gewerblichen Schutzrechten wahrnehmen.
Egal ob Erfinder oder Gründer eines Startups, stellen Sie Herrn Patentanwalt Dr. Hoppe Fragen zu Patenten, Marken oder Designs. Gern können auch Probleme des Lizenzvertrags- oder Arbeitnehmererfinderrechts besprochen werden.
Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
17.01.17Neues aus dem Arbeitnehmererfinderrecht
Lizenzsatz für Arzneimittel-Formulierung
Die beim Deutschen Patent- und Markenamt angesiedelte Schiedsstelle für Arbeitnehmererfinder-Streitigkeiten hatte sich kürzlich mit einem interessanten Fall zu befassen. Die Sache betraf ein Tierarzneimittel gegen Parasiten, dass anstelle der aus dem Stand der Technik bekannten Weichmacher mit einer alternativen Chemikalie auskommt.
Gestritten wurde über die angemessene Vergütung des Arbeitnehmererfinders.
Nach ständiger Schiedsstellenpraxis und der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der marktübliche Lizenzsatz unter Rückgriff auf Erfahrungswerte und die Auswertung der am Markt für vergleichbare Erzeugnisse erzielbaren Lizenzsätze zu ermitteln (BGH – Türinnenverstärkung: AZ: X ZR 137/07).
In der Entscheidung wurde davon ausgegangen, dass ein Lizenzsatz von 4 % im Normalfall im oberen marktüblichen Bereich liegt, allerdings in Bezug auf das Arzneimittel als Ganzes. Dabei wurde ausgeführt, dass in diesem Gesamtlizenzsatz unterschiedliche Schutzrechte mit einem ihrer Bedeutung für das Arzneimittel entsprechenden Anteil untergebracht sind.
Ein Arzneimittel kann (und sollte) nämlich durch eine Mehrzahl von Patenten geschützt sein, nämlich durch Patente auf Arzneimittelkandidaten, den selektierten Wirkstoff, die Formulierung und das Herstellungsverfahren.
Das Besondere an dem zu entscheidenden Fall war nun, dass Wirkstoff-, Formulierung- und Verfahrenspatente längst abgelaufen waren. Das erteilte Patent betraf lediglich die neue Formulierung des Arzneimittels.
Die Schiedsstelle hat daher eine Aufteilung des Gesamtlizenzsatzes von 4 % vorgenommen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass man im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Wirkstoffs für ein Arzneimittel dem Wirkstoff ca. 50 % bis 70 % und dem Herstellungsverfahren bis zu 30 % zuordnen kann. Vor diesem Hintergrund ordnet die Schiedsstelle dem Herstellungsverfahren einen Anteil von 15 % zu.
Daraus folgt für das Herstellungsverfahren ein Lizenzsatz von 0,6 %.
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle, „Erfindungswert für eine neue Arzneimittelformulierung nach Ablauf der Wirkstoff- und Verfahrensschutzrechte“ (amtliches Aktenzeichen: Arb.Erf. 28/13).
04.11.16Gründerwoche: IP-Beratung am 17.11.2016 bei uns
Gründerwoche: Wir sind wieder dabei!
Auch in diesem Jahr sind wir wieder offizieller Partner der Gründerwoche!
Am Donnerstag, den 17.11. führen wir individuelle Beratungen in unserer Kanzlei durch. Um Voranmeldung wird gebeten.
Wollen Sie ein Unternehmen gründen oder haben Sie bereits gegründet? Gerade am Beginn einer Unternehmung wollen Sie keine Fehler machen. Schützen Sie Ihr eigenes geistiges Eigentum, etwa mit Patenten, Marken oder dem Designschutz.
Sind Sie sicher, dass Sie keine Schutzrechte Ihrer Wettbewerber verletzen? Das könnte Sie teuer zu stehen kommen. Lassen Sie sich von uns beraten, was Sie uns können, damit Ihr Unternehmen ein Erfolg wird.
17.06.16Patentanwalt (w/m) gesucht
Wir suchen eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt oder European Patent Attorney (m/w) zur Mitarbeit oder Kooperation, idealer Weise zur Gründung einer Sozietät, ggf. auch überörtlich.
Wir erwarten eine hervorragende rechtliche und technische Qualifikation, sehr gute Englischkentnisse und die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team. Wir suchen kreative Anwaltspersönlichkleiten, die höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Arbeit stellen und serviceorientiert arbeiten. Die technische Fachrichtung ist eher nebensächlich.
Auch der Bewerbung von Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten mit bereits teilweise abgeleisteter Ausbildung sehen wir entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, gern telefonisch oder per Email.
23.05.16Berliner Innovationsfrühstück bei der IHK am 8.6.1016 zum Thema FTO
Am 8. Juni hält Patentanwalt Dr. Georg J. Hoppe im Rahmen des Berliner Innovationsfühstücks der IHK einen Vortrag mit dem Titel
Patente und Marken der Wettbewerber:
Risiko Schutzrechtsverletzung und was Sie dagegen tun können.
Ort: Savoy Hotel Berlin, Fasanenstr. 9, 10623 Berlin
Anmeldungen bitte direkt bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin under folgendem Link.
12.01.16Stellenausschreibung: Auszubildende zur Patentanwaltsfachangestellten (m/w)
Die Stelle wurde inzwischen besetzt. Bitte nicht mehr bewerben!
Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2016/2017 (ab September 2016) suchen wir eine
AUSZUBILDENDE ZUR PATENTANWALTSFACHANGESTELLTEN (m/w).
Als zukünftige Patentanwaltsfachangestellte (w/m) unterstützen Sie den Patentanwalt bei der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Patentämtern. Ihre Ausbildung umfasst ergänzend zum Berufsschulunterricht ein internes Schulungsprogramm, so dass Sie alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes kennenlernen. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Theorie und Praxis von Beginn an zu kombinieren.
Die Tätigkeit während der Ausbildung ist äußerst interessant und vielseitig, mit Bezügen zu Recht, Technik und Fremdsprachen. Sie umfasst neben allgemeinen Sekretariatsaufgaben auch die Qualifikation für eine weitgehend selbstständige Bearbeitung von Formalangelegenheiten rund um Patente und Marken.
Von Ihnen erwarten wir Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative und Flexibilität sowie gute Deutsch- und Englischkenntnisse. Der Umgang mit dem Computer sollten Ihnen vertraut sein und Spaß machen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, gern auch eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin (m/w). Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem sehr guten mittleren Schulabschluss werden berücksichtigt.
Wir fördern und fordern unsere Auszubildenden vom ersten Tag an und bieten ihnen einen abwechslungsreichen Ausbildungs- und Arbeitsplatz in einem angenehmen Umfeld sowie eine marktgerechte Vergütung.
Wenn Sie die Chance reizt, einen spannenden Beruf zu erlernen, freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an jobs@DARANi.de.
29.10.15Individuelle Gründerberatung am 19.11.2015
Sie wollen ein Unternehmen gründen oder haben kürzlich gegründet und haben Fragen zum Schutz Ihrer Geschäftsidee? Sie machen sich Sorgen, ob Sie die Marken oder Patente von Wettbewerbern verletzen könnten?
Wir bieten Ihnen kostenfreie Beratung rund um den Gewerblichen Rechtsschutz:
- Marken und Kennzeichen
- Patente und Gebrauchsmuster
- Designschutz
- Lizenzverträge und Technologietransfer
Im Rahmen von Vieraugengesprächen können wir Ihre Fragen am 19.11.2015 in unserer Kanzlei vertraulich diskutieren.
Eine Voranmeldung per Email oder Telefon ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
15.10.15Patent-Fachtagung
Wir sind vertreten auf der diesjährigen Herbst-Fachtagung 2015 der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP) am 22. und 23. Oktober in Köln. Wir würden uns freuen, Sie dort zu treffen.
20.09.1529.09.2015: Beratung für Gründer und KMUs zu gewerblichen Schutzrechten bei der IHK Berlin
In Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Berlin führen wir am 29. September eine Beratung zu gewerblichen Schutzrechten für Gründer und KMUs durch. Ort: IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin. Um vorherige Anmeldung über die IHK wird gebeten.
22.12.14Werbung mit MADE IN GERMANY
Das OLG Köln hat entscheiden: Die Werbung für einen Schmiedekolben mit „Made in Germany“ ist nicht allein deshalb irreführend, weil der Schmiedevorgang, der den Schmiedekolben von einem Gusskolben unterscheidet, im Ausland stattfindet. Finden die Arbeitsschritte, durch die der Kolben als Endprodukt seine aus Verkehrssicht wesentlichen Eigenschaften erhält, in Deutschland statt und erfolgt hier auch die ganz überwiegende Wertschöpfung, ist die Angabe „Made in Germany“ weder nach § 5 I Nr. 1 UWG noch nach § 127 MarkenG zu beanstanden. (OLG Köln, Urt. v. 13.6.2014 – 6 U 156/13)
10.04.14Der aktuelle Newsletter erscheint am 15. April 2014
Am 15. April 2015 erscheint unser aktueller Newsletter zum Thema Teilanmeldungen.
Wir informieren darüber, wie Teilanmeldungen im Rahmen von Patentanmeldungen strategisch sinnvoll eingesetzt werden können.
04.06.13Urteil des EuGH zur ernsthaften Benutzung einer Marke (C-12/12)
Die Vorraussetzung einer ernsthaften Benutzung einer Marke im Sinne von Artikel 15 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke kann erfüllt sein, wenn eine eingetragene Marke, die ihre Unterscheidungskraft infolge der Benutzung einer anderen, zusammengesetzten Marke erlang hat, deren Bestandteil sie ist, nur vermittels dieser anderen zusammengesetzten Marke benutzt wird oder wenn sie nur in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind.
EuGH, Urteil vom 18. April 2013 (C-12/12)
08.03.13Die Neuheitsregelung im deutschen Sortenschutzgesetz ist mit dem UPOV-Übereinkommen nicht vereinbar (BPatG)
Die Neuheitsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SortG ist mit der in Art. 6 Abs. 1 UPOV-Übereinkommen 1991 getroffenen Neuheitsregelung nicht vereinbar.
Eine auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 SortG gestützte Zurückweisung einer Anmeldung ist gleichwohl rechtmäßig, da der völkerrechtliche Verstoß nicht dazu führt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 SortG nichtig oder nicht anwendbar ist.
Bundespatentgericht, Beschluss vom 6.9.2012 – 36 W (pat) 6/10, "Clematis florida (fond memories)"
07.03.13BGH-Entscheidung zur Patentierung von neuralen Vorläuferzellen
Die uneingeschränkte Patentierung von Vorläuferzellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, ist gemäß § 2 II 1 Nr. 3 PatG ausgeschlossen, wenn in der Patentschrift ausgeführt wird, als Ausgangsmaterial kämen Stammzelllinien und Stammzellen in Betracht, die aus menschlichen Embryonen gewonnen werden.
§ 2 II 1 Nr. 3 PatG steht der Patentierung in der genannten Konstellation nicht entgegen, wenn der Patentanspruch dahin eingeschränkt wird, dass Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen, bei deren Gewinnung Embryonen zerstört worden sind, nicht umfasst sind.
Menschliche Stammzellen, die ohne Zerstörung von Embryonen gewonnen wurden, sind nicht deshalb als Embryonen i. S. von § 2 II Nr. 3 PatG anzusehen, weil aus ihnen durch Kombination mit anderen Zellen möglicherweise ein entwicklungsfähiger Embryo erzeugt werden kann.
BGH, Urteil vom 27.11.2012 – X ZR 58/07 (BPatG), "Neurale Vorläuferzellen II"
02.10.12Entscheidung des BGH zur Unterscheidungskraft eines Namens einer Sehenswürdigkeit
Fasst der Verkehr die aus dem Namen einer Sehenswürdigkeit (hier: Schloss Neuschwanstein) gebildete Marke (hier: Neuschwanstein) im Zusammenhang mit Waren, die typischerweise als Reiseandenken oder -bedarf vertrieben werden, nur als Bezeichnung der Sehenswürdigkeit und nicht als Produktkennzeichen auf, fehlt der Marke jegliche Unterscheidungskraft i. S. von § 8 II Nr. 1 MarkenG (BGH, Beschl. vom 8. 3. 2012 − I ZB 13/11 (BPatG)).